Finanzen & Recht

Rechtsträger

Katholische Öffentliche Büchereien sind Einrichtungen der Kirchengemeinde. Sie werden in allen Rechtsfragen vom Kirchenvorstand oder dem entsprechenden Leitungsgremium (Verwaltungs- oder Stiftungsrat) vertreten. Bei vertraglichen Kooperationen zwischen Kirchengemeinde und Kommune, zwischen katholischen und evangelischen Kirchengemeinden, Schulverbänden oder weiteren Partnern, sind Vertreter aller Vertragspartner verantwortlich (gemeinsame Trägerschaft).

Bei Vertragsverhandlungen sollte immer und von Anfang an die zuständige Fachstelle hinzugezogen werden.

Die Büchereileitung ist mit den laufenden Geschäften beauftragt und gegenüber dem Rechtsträger rechenschaftspflichtig. Im Folgenden wird von „Träger“ gesprochen, unabhängig davon, ob die Kirchengemeinde die alleinige Trägerschaft innehat oder es Kooperationsverträge gibt, also eine gemeinsame Trägerschaft vorliegt.

Über die Rahmenbedingungen der Büchereiarbeit entscheidet der Träger, ist aber hierbei durchaus auf Hinweise von der Büchereileitung angewiesen. Genehmigungen von Haushaltsmitteln, Kassenprüfung, Inkraftsetzung der Benutzungsordnung, Baufragen, Abschluss von Verträgen und Ähnliches liegen im Entscheidungsbereich des Trägers.

Hingegen gehören laufende Entscheidungen, zum Beispiel über Medienanschaffungen, Einsatz der Mitarbeiterinnen, Öffentlichkeits- und Veranstaltungsarbeit, zum Aufgabenbereich der Büchereileitung und des Teams.

Regelmäßiges Trägergespräch

Zur Abstimmung und gegenseitigen Information ist mindestens einmal jährlich ein Gespräch mit dem Träger beziehungsweise dessen Vertretern empfehlenswert. Gut informierte Träger und dessen Vertreter sind die Stimme der Bücherei in den Entscheidungsgremien! Diese Gespräche sind damit auch ein wesentlicher Bestandteil der regelmäßigen Lobbyarbeit für die Belange und Angelegenheiten der Bücherei.

Die Büchereileitung informiert den Büchereiträger über die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen, auch um etwaige Ansprüche der Ehrenamtlichen gegenüber dem Träger zu gewährleisten, wie etwa den Versicherungsschutz aller Mitarbeiterinnen (siehe auch Kapitel „Ehrenamtliches Engagement“ und Kapitel „Rechtsfragen in der Büchereiarbeit“).