Finanzen & Recht

Finanzierungsmöglichkeiten

Grundsätzlich ist für die Finanzierung der Träger verantwortlich. Neben dieser allgemeinen Finanzierung, die regelmäßig und zuverlässig geleistet werden sollte, gibt es folgende weitere Einnahmemöglichkeiten:

  • Zuschüsse des Bistums: da unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Diözesen bestehen, steht die zuständige Fachstelle für Rückfragen gerne zur Verfügung
  • Zuschüsse der Kommune • Zuschüsse des Landkreises und des Landes (diese müssen in der Regel über die Fachstelle beantragt werden) sowie Förderprogramme des Bundes (wie etwa „Kultur macht stark“, „Wir sind LeseHelden“)
  • Einnahmen aus Kollekten, z. B. am Buchsonntag oder bei Jubiläen
  • Einnahmen aus Gebühren, z. B. Jahres-, Versäumnis- und Mahngebühren, Service gebühren (Vorbestellung, Ersatzausweis etc.)
  • Eigene Einkünfte, z. B. von Pfarrfesten, Flohmärkten, Aktionen
  • Beiträge des Bücherei-Fördervereins • Spenden (der Träger kann Spendenquittungen ausstellen) 
  • Sponsoring, Fundraising, z. B. zur Finanzierung von Veranstaltungen, Medien oder Zeitschriften als Beitrag eines Unternehmens, einer Bank, einer Privatperson
  • Vermittlungsprovisionen zur Unterstützung von Büchereien zum Beispiel durch eine Verkaufsausstellung zum Erwerb von Büchern für den Privatbesitz oder das Programm „Lesen und Gutes tun“ (Sankt Michaelsbund). Durch den Erlös werden Büchereien vor Ort unterstützt.

Was ist eine Spende?

Die Spende ist freiwillig und es ist keine Gegenleistung erforderlich. Nur der Träger der Bücherei kann eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt ausstellen.

Buchpatenschaft

Bei der Buchpatenschaft als Sonderform einer Spende kaufen einzelne Personen ein aktuelles Buch und fördern so die Attraktivität des Medienangebotes einer Bücherei. Die Entscheidung über die Auswahl der Bücher liegt stets bei der Bücherei. Die Spender erhalten dafür ein Erstleserecht, einen Buchpatenaufkleber und auf Wunsch eine Spendenquittung.

Was ist Sponsoring?

Unter Sponsoring versteht man die Förderung von Einrichtungen oder Veranstaltungen durch einen externen Partner. Ein Sponsor gehört zum Unterstützernetzwerk einer Bücherei. Der Sponsor kann eine Einzelperson, eine Organisation oder ein kommerziell orientiertes Unternehmen sein. Sponsoring ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit (Leistung und Gegenleistung), das am besten durch einen Sponsoringvertrag abgesichert wird.

Sponsoring kann in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen (z. B. Übernahme der Kosten für ein Zeitschriften-Abonnement, das Catering bei Veranstaltungen) stattfinden. Als Gegenleistung weist die Bücherei (z. B. durch Aufkleber, Plakate, Verwendung des Firmenlogos des Sponsors) auf das Engagement des Sponsors hin.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Förderprogramm „Lesen und Gutes tun“ (Sankt Michaelsbund).

Prüfen der steuerlichen Rahmenbedingungen

Bevor Sponsoren angesprochen werden, ist es notwendig, sich über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen zu informieren.

Was ist Fundraising?

Unter Fundraising (engl. fund = Kapital, Mittel, Ressourcen; to raise = beschaffen, einwerben) versteht man alle systematischen, professionellen und kontinuierlich angelegten Maßnahmen von Non-Profit-Organisationen (z.B. Büchereien) zur Beschaffung von Ressourcen, mit denen sie ihre Aufgaben und Ziele erfüllen können.

Diese Ressourcenbeschaffung kann in Form von Geld- oder Sachmitteln, aber auch sonstigen Dienstleistungen geschehen (Zeitspenden ehrenamtlichen Engagements beispielsweise durch die Mitarbeitenden einer Firma). Die eingeworbenen Mittel dienen nicht der Grundfinanzierung oder dem Betrieb der Bücherei, sondern sind für besondere, zusätzliche Projekte, Angebote und Veranstaltungen gedacht, z.B. Einrichtung eines Lesecafés oder dem Aufbau eines professionellen Internetauftrittes.

Was ist ein Förderverein?

Der Förderverein einer Bücherei hat in der Regel das Ziel, die Arbeit der Bücherei in finanzieller und ideeller Hinsicht zu unterstützen und weiter auszubauen. Durch die Unterstützung von Veranstaltungsreihen, Autorenlesungen und Projekten können Fördervereine einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung von Büchereien leisten. Mitglieder können sowohl Privatpersonen als auch Firmen sein. In der Vereinssatzung werden die Ziele des Vereins, die Höhe der Mitgliedsbeiträge usw. geregelt.

Die Gründung eines Fördervereins ist ein Rechtsakt, erfordert eine festgelegte Mindestanzahl an Mitgliedern und bedarf eines Vorstands. Die Fachstellen halten weiterführende Informationen bereit.