Büchereiraum & IT

Datensicherheit in KÖBs

Datensicherung

Eine regelmäßige Sicherung sämtlicher Büchereidaten ist unverzichtbar, da Computerdaten verloren gehen, zerstört oder verfälscht werden können. Die Datensicherung muss in regelmäßigen Abständen erfolgen. Eine Kopie der Daten wird auf Speichersticks, externen Festplatten, anderen externen Datenträgern oder in einer Cloud hinterlegt. Bei externen Datenträgern (USB-Sticks, Festplatten etc.) ist darauf zu achten, dass diese räumlich getrennt von den Originaldatenträgern aufbewahrt werden und vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.

Passwort-Schutz

Ein Passwort ermöglicht den Zugang zu Informationen und verhindert den Zugriff durch Unbefugte. Auch die nicht beabsichtigte Zerstörung von Daten wird dadurch erschwert. Jedes Mitglied des Büchereiteams erhält ein eigenes Passwort zur Nutzung der Bibliothekssoftware.

Virenschutz

Computerviren sind Programme, die sich selbstständig verbreiten, in andere Programme hineinkopieren und zugleich schädliche Funktionen in einem Computersystem ausüben. Die Übertragung auf den eigenen Rechner erfolgt beim Datenaustausch, zum Beispiel beim Einspielen von externen Speichermedien oder über das Internet.

Spezielle Virenschutzprogramme und Firewalls, die importierte Daten auf Viren prüfen, schützen die Datenbestände der Bücherei. Um ausreichend Schutz gegen Schadprogramme zu gewähren, müssen diese ständig aktualisiert werden.

Datenschutz

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat europaweit einheitliche Standards beim Datenschutz eingeführt. So werden die persönlichen Daten der Bürgerinnen besser gegen Missbrauch geschützt. Im Bereich der Katholischen Kirche in Deutschland gilt das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG). Häufig gestellte Fragen zum Kirchlichen Datenschutz werden auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz beantwortet.

Beide Verbände (Borromäusverein und Sankt Michaelsbund) haben für die Katholischen Öffentlichen Büchereien auf ihren Internetseiten die wichtigsten Hintergrundinformationen zusammengestellt und erläutert, was Büchereien und ihre Träger umsetzen müssen. Die Hinweise und Erläuterungen wurden mit entsprechenden Mustertexten oder zu individualisierenden Vorlagen ergänzt.

Für den Einsatz von EDV, insbesondere für den Umgang mit personenbezogenen Daten, gelten besondere Gesetze und Bestimmungen. Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf die Daten erhalten und es gelten strenge Verschwiegenheitsregelungen. Jede Benutzerin hat das Recht auf Vergessenwerden der eigenen Daten. Über die im jeweiligen Bistum geltenden Datenschutzbestimmungen geben die Datenschutzbeauftragten des Büchereiträgers Auskunft (siehe auch Kapitel 19 „Rechtsfragen in der Büchereiarbeit“).