Finanzen & Recht

Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen

In der Regel sind Büchereien Einrichtung des jeweiligen Rechts- und Unterhaltsträgers. Sich in öffentlichen Büchereien engagierende Ehrenamtliche wie Hauptund Nebenamtliche haben Rechte und Pflichten.

Versicherungsschutz

Um den Versicherungsschutz der Mitarbeiterinnen im Büchereiteam zu gewährleisten, müssen diese dem Träger namentlich gemeldet werden. Personen, die in der Bücherei mithelfen und dem Träger nicht namentlich bekannt sind, sind nicht versichert.

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen haben in der Regel während der Ausübung ihrer Tätigkeit einen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), welche die Bistümer für ihre ehrenamtlich Engagierten abgeschlossen haben.

Zudem haben die meisten Bistümer oder Kommunen eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für ihre Ehrenamtlichen abgeschlossen. Für Dienst-, Besorgungs- und Auftragsfahrten mit einem privaten Pkw besteht in den meisten Fällen ebenfalls Versicherungsschutz.

Verschwiegenheitspflicht

Die Mitarbeiterinnen einer Bücherei haben Zugang zu personenbezogenen Daten. Nach den rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz KDG (§ 5) sind diese Daten unbedingt vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Alle Informationen, die Mitarbeiterinnen aufgrund ihrer Arbeit mit Dokumenten, Dateien und Listen erhalten, sind vertraulich zu behandeln.

Eine schriftliche Verpflichtung der Mitarbeitenden (haupt- und ehrenamtlich) auf das Datengeheimnis und die Einhaltung der Datenschutzregeln ist ausdrücklich vorgesehen. Diese Erklärung muss von allen Mitarbeiterinnen eingeholt werden.

Hier finden Sie eine Vorlage für eine Verschwiegenheitserklärung.

Präventionsmaßnahme

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann der Träger auch von ehrenamtlich Engagierten in der Büchereiarbeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis anfordern. Die Kosten dafür übernimmt der Träger.