Finanzen & Recht

Buchpreisbindung und Bibliotheksnachlass

Die Preisbindung gilt für alle Bücher, Musiknoten, Karten und Medienkombinationen, in denen hauptsächlich Bücher, Noten oder Karten enthalten sind. Ein Verlag ist verpflichtet, den Endpreis (inklusive Mehrwertsteuer) festzulegen. Dieser Preis gilt für alle Buchhandlungen und andere Anbieter, die Bücher (auch über das Internet) verkaufen – in der Regel so lange, bis der Verlag den gebundenen Ladenpreis aufhebt, mindestens aber 18 Monate. Die Buchpreisbindung gilt auch für E-Books. Andere Publikationsarten und Medien fallen nicht unter die Preisbindung. Hierzu zählen unter anderem CDs und DVDs.

Alle kommerziellen Anbieter von preisgebundenen Büchern (Buchhandlung, Dienstleister) dürfen öffentlichen Büchereien einen Nachlass von 10 % gewähren.