Medienerfassung & RDA

Geistige Schöpfer & Beziehungskennzeichen

Der Geistige Schöpfer ist ein Kernelement. Geistige Schöpfer sind Personen, die ein Werk geschaffen haben. Neben Autorinnen fallen darunter auch Künstlerinnen, beispielsweise bei einem Bilderbuch. Alle in den Feldern „Geistige Schöpfer“ und „Mitwirkende“ einzutragenden Namen werden in der Abfolge „Nachname, Vorname(n)“ notiert. Namenszusätze wie akademische Titel, Amts- und Berufsbezeichnungen entfallen.

Werke können aus dem gemeinschaftlichen Wirken mehrerer Personen entstehen. Sind für ein Werk mehrere Geistige Schöpfer in derselben Funktion gleichrangig verantwortlich, wird der Erstgenannte erfasst. Die Büchereiverbände empfehlen die Nennung von bis zu zwei weiteren Geistigen Schöpfern (insgesamt also 3 Personen).

Geistige Schöpfer können auch unterschiedliche Funktionen haben, wie zum Beispiel durch die Zusammenarbeit eines Bild- und Textautors, deren Verantwortlichkeiten durch entsprechende Beziehungskennzeichen herausgestellt werden müssen. Sie benennen, für welchen gestalterischen Aspekt die betreffende Person verantwortlich ist.

Beziehungskennzeichen für Geistige Schöpfer

Definitionen

Verfasser

Akteur, der für die Schaffung eines Werkes verantwortlich ist unabhängig vom Medientyp oder Genre.

Textdichter

Verfasser von Lyrik

Künstler

Akteur, der für die grafische Gestaltung eines Werkes verantwortlich ist, wie z. B. eines Bilderbuches.

Fotograf

Im Falle der Ressource Fotobildband anzuführen.

Komponist

Schöpfer eines musikalischen Werks

Hier sind einige Sonderregeln bei verschiedenen Medien zu beachten: Ein Geistiger Schöpfer von Illustrationen ist bei einem Bilderbuch immer mit dem Beziehungskennzeichen „Künstler“ zu versehen. Bei einem Fotobildband mit „Fotograf“.

Bei einem Hörbuch (Lesung) wird der Verfasser des vorgelesenen Werkes als Geistiger Schöpfer eingetragen, während der Erzähler/Sprecher Mitwirkender ist.