Alle baulichen Maßnahmen liegen in der Verantwortung des Trägers der Bücherei. Bei allen Bau- und Einrichtungsfragen sollte im Vorfeld frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Fachstelle aufgenommen werden. Diese kann die Planungen in enger Zusammenarbeit mit Trägern, Architekten und Einrichtern begleiten. Außerdem können Zuschüsse gewährt werden.
Es empfiehlt sich eine Besichtigungstour zu anderen Büchereibauten, um weitere Anregungen und Ideen zu erhalten. Grundsätzliche Hinweise:
Fläche
- Zielbestand
- Flächenbedarf für Veranstaltungen und Ausstellungen
- Anzahl und Gestaltung der Anlese- und Arbeitsplätze
- Bedarf an Verwaltungsräumen (Arbeitsraum, Teeküche etc.)
Lage
- Nähe zu Ortskern, Kultur- oder Bildungszentrum, Schulen
- Parkmöglichkeiten im Umfeld
- Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
Zugänglichkeit
- Zugang leicht zu erkennen und zu erreichen (ideal: eigener Gebäudeeingang)
- Barrierefreiheit durch ebenerdigen, eigenen Außenzugang, ggf. mit Fahrstuhl
- ansprechende Vorplatzgestaltung
- eigene Klingel und eigener, großer Briefkasten
Zuschnitt der Räume
- ausreichende Raumgröße und -höhe
- rollstuhlgerecht nach DIN 18040-1
Statik
- Für die Statik ist eine Bodenbelastbarkeit von 5,0 kN/qm vorzusehen. Die Belastung ist zudem abhängig von der Konstruktion der verwendeten Regale (Punktbelastung).
- Insbesondere bei der Einrichtung von Büchereien in Altbauten (z.B. in Fachwerkhäusern) ist eine Prüfung der Statik erforderlich
Brandschutz
- Fluchtweg
- Berücksichtigung aktueller Brandschutzbestimmunge
Haustechnik
- Heizung und Belüftung
- Elektro- und Datenleitungen, Kommunikationstechnik
- Beleuchtung
Fenster und Sonnenschutz
- Fenster, die als Schaufenster genutzt werden können
- Fenster mit ausreichend Tageslichteinfall und Sonnenschutz, vor allem auf der Südseite (Sonnenschutz ist unbedingt notwendig, da die Cover der Bücher ausbleichen und andere Medien geschädigt werden.)
- verdunkelbarer Raum bzw. Raumbereich für Veranstaltungen
Leit- und Orientierungssystem innen und außen
- entsprechende Beschriftungen, z.B. einen aus großer Entfernung lesbaren Schriftzug „Bücherei“, ein Schild oder Schaukasten mit Öffnungszeiten
- Informationen auf den Anschlagtafeln der politischen Gemeinde und der Kirchengemeinde (s. auch Kap. 17 „Öffentlichkeitsarbeit und Werbung“)
- Hinweisschilder im Ort
- Beschilderung auch innerhalb des Gebäudes.