Das wichtigste Nachweisinstrument des Bestandes einer Bücherei ist der Alphabetische Katalog (AK). Die Führung eines AKs ist für alle Büchereien verpflichtend. Der AK verzeichnet den gesamten Bestand der Bücherei alphabetisch nach bestimmten Regeln und gibt Auskunft über alle in der Bücherei vorhandenen Medien. Er ist zur korrekten Bestandserschließung und -ergänzung notwendig.
Die Titelaufnahme enthält die formale, bibliografische Beschreibung einer Ausgabe eines Werkes. Das vorliegende Medium soll genau, eindeutig und unverwechselbar anhand eines Regelwerks beschrieben werden. Der Standard für bibliografische Titelaufnahmen heißt RDA.
RDA geht grundsätzlich von der Verwendung einer Bibliothekssoftware aus. Die Darstellung auf einer Katalogkarte sieht das Regelwerk nicht mehr vor. Die beiden Büchereifachverbände Sankt Michaelsbund und Borromäusverein e.V. haben jedoch entschieden, um den Bedarfen vieler Büchereien entgegenzukommen, die Titelaufnahme noch auf Katalogkarten abzubilden.
Im Laufe der Jahre entstanden Vorschriften zur bibliographischen Beschreibung unterschiedlichster Ressourcen. Diese Standards wurden von den wichtigsten modernen Regelwerken übernommen und haben sich damit inzwischen weltweit durchgesetzt: die ISBD = International standard bibliographic description.
Inhalt der ISBD:
WICHTIGER HINWEIS:
Die in diesem Kapitel abgebildeten Katalogkarten sind aktuell noch nach dem bisherigen Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAK) erstellt und werden nach dem ISBD-Schema ab Spät-Herbst 2019 zur Verfügung stehen und ersetzt. Dies gilt ebenso für die entsprechenden Kapitelbeschreibungen.
Die Katalogkarte für den AK besteht aus der Titelaufnahme, die um inhaltliche
Gesichtspunkte ergänzt wird. Diese sind:
Auf diese Weise entsteht der sogenannte „Einheitszettel“, der durch Kopieren in mehrfacher Ausfertigung erstellt und in die verschiedenen Kataloge an allen erforderlichen Stellen einsortiert werden kann.
Nach der Anlage der Katalogkarte für den AK werden zusätzlich folgende Angaben aufgetragen:
Im Alphabetischen Katalog werden die Katalogkarten aller Medien in einem Alphabet geordnet, ohne Rücksicht auf die Medienart. Grundlage für die Sortierung ist das Ordnungswort (s. Anh. „Bibliothekarische Titelaufnahme nach RAK“).
Ein Ordnungswort besteht aus einem Einzelbuchstaben oder aus einer Buchstabenfolge, die am Anfang und am Ende durch ein Spatium (= Zwischenraum, Leerfeld) begrenzt sind. Der Begriff „Ordnungswort“ ist nicht gleichbedeutend mit der grammatikalischen Bedeutung von „Wort“, da auch ein einzelner Buchstabe oder eine Verbindung von mehreren Wörtern ein Ordnungswort sein kann. Buchstaben oder Wörter, zwischen denen ein Zeichen (z.B. Apostroph, Punkt, Klammer, Strich) ohne vorangehendes oder nachfolgendes Spatium steht, bilden beispielsweise zusammen ein Ordnungswort.
Für die alphabetische Ordnung gelten im bibliothekarischen Bereich folgende Regeln:
– persönliche Namen (z.B. Bernhard von Clairvaux)
vor
– Familiennamen (z.B. Bernhard, Thomas)
vor
– Körperschaftsnamen (z.B. Bernhard-Eglin-Stiftung)
vor
– Sachtiteln (Bernhard für Boshafte).
Im Alphabetischen Katalog müssen für bestimmte Ausgaben eines Werkes (z.B. Mehrverfasserschriften, Sachtitelwerke) Nebeneintragungen angelegt werden, damit unterschiedliche Sucheinstiege zum Erfolg führen. (Zur Anlage der Nebeneintragungen s. Anh. „Bibliothekarische Titelaufnahme“). Die Nebeneintragungen werden nach denselben Gesichtspunkten wie im vorherigen Abschnitt beschrieben in den AK eingeordnet.