Die Büchereibenutzung wird durch die Benutzungsordnung (s. Anh. „Benutzungsordnung – Muster“) geregelt. Sie bestimmt das Rechtsverhältnis zwischen Benutzerin und Bücherei und wird auf Vorschlag der Büchereileitung vom Rechtsträger der Bücherei erlassen und durch dessen Unterschrift in Kraft gesetzt.
Die Benutzerin erkennt die Bestimmungen der Benutzungsordnung durch ihre rechtsverbindliche Unterschrift an. Nur so ist es möglich, bei Verstößen gegen diese Ordnung Ersatzforderungen geltend zu machen.
Die Benutzungsordnung regelt u.a.:
Benutzungs- und Gebührenordnung müssen in der Bücherei öffentlich zugänglich ausgehängt werden. Es empfiehlt sich, der Leserin bei der Anmeldung eine Kopie auszuhändigen.