Ausleihe & Benutzung

Registrierung neuer Benutzerinnen

Wer Medien aus der Bücherei entleihen möchte, muss als Benutzerin registriert werden.

Leserdatensatz und Datenschutz

Bei der Neuanmeldung sollte sich die Mitarbeiterin den Personalausweis zeigen lassen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten muss bei allen Verwaltungsvorgängen unter Beachtung der Bestimmungen zum Datenschutz erfolgen (siehe Kapitel 19 „Rechtsfragen in der Büchereiarbeit“).

Zuerst wird ein Leserdatensatz mit den persönlichen Daten angelegt. Die Erfassung des Geburtsdatums ist wichtig

  • für die Altersfreigabe bei bestimmten Medien (wie etwa Filmen) und
  • da die Statistik alle Benutzerinnen als Leserinnen mit der Unterteilung nach Lebensalter erfasst, genauer in drei gesonderten Feldern: bis zum 12. Lebensjahr, ab dem 13. Lebensjahr und über 60 Lebensjahre.

Mit ihrer Unterschrift erkennt die Leserin die Benutzungs- und Gebührenordnung an und gibt gleichzeitig ihr Einverständnis zur Datenerfassung und Speicherung von personenbezogenen Daten.

Soll die Ausleihhistorie (frühere Ausleihen der Leserin) gespeichert werden, muss zuvor das schriftliche Einverständnis der Leserin eingeholt werden.

Bei der Anmeldung von Minderjährigen (Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen des 18. Geburtstages) ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Benutzerausweis

Empfohlen werden Benutzerausweise mit Barcode im Scheckkartenformat. Oft finden sich auch Sponsoren, welche die Kosten für die Büchereiausweise übernehmen und dann zu Werbezwecken deren Rückseite gestalten.

Leserliste (Vorlage)

Hier finden Sie die Vorlage einer Leserliste zum kostenlosen Download.