Medienerfassung & RDA

Illustrierender Inhalt

Das Feld „Illustrierender Inhalt“ ist ein Zusatzelement. Damit ist gemeint, dass in der zu beschreibenden Ressource mindestens eine Abbildung, Karte, Plan, technische Zeichnung o.Ä. enthalten ist, die den primären Inhalt der Ressource begleitet und illustriert. Sollte keine genaue Angabe möglich sein, kann man einfach „Illustrationen“ oder „zahlreiche Illustrationen“ setzen. Weiterhin kann man nähere Angaben zu deren Beschaffenheit machen, wie etwa „überwiegend farbig“, „farbig“. Die qualifizierenden Angaben werden in runden Klammern nach der Anzahl des jeweiligen Bildtypus verzeichnet: „4 Zeichnungen (überwiegend farbig)“.

Kein Eintrag erfolgt in diesem Feld, wenn die Abbildungen selbst die Hauptsache sind. Bei Bilderbüchern und Bildbänden, in denen die Illustrationen dem Text gleichgewichtig oder gar die Hauptsache sind, bleibt demnach das Eingabefeld leer. In diesem Fall gibt das Feld „Art des Inhalts“ Aufschluss über die Illustrationen.